Kustpark Village Scaldia

Huisregels en parkreglement

Hausordnung und Parkordnung

Die Hausordnung und die Parkordnung bilden zusammen mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die für den Vertrag zwischen Vermieter und Mieter gelten, eine Einheit.

Verwendung der Unterkünfte

  • Jede Unterkunft hat eine eigene persönliche Einrichtung. Es ist nicht gestattet, Möbel, die in die Unterkunft gehören, nach draußen mitzunehmen. (Garten-)Möbel und Elektrogeräte dürfen nicht in eine andere Unterkunft mitgenommen werden.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft und die unmittelbare Umgebung in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Abfälle sind stets rechtzeitig in die dafür vorgesehenen Behälter oder Mülltonnen zu entsorgen.
  • In Abwesenheit des Mieters wird der Thermostat auf 15℃ eingestellt, um hohe Energiekosten zu vermeiden. Bei übermäßigem Gas-, Wasser- und Stromverbrauch behält sich der Vermieter das Recht vor, die zusätzlichen Kosten dafür nachträglich auf den Mieter umzulegen.
  • Ist der Mieter nicht in oder um die Unterkunft anwesend, müssen alle losen Gegenstände rund um die Unterkunft weggeräumt, gelagert und außer Sichtweite gebracht werden.
  • Das Aufstellen von Partyzelten und Satellitenschüsseln um die Unterkunft herum ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Parkaufsicht nicht gestattet.

Gesundheit, Hygiene und Instandhaltung

  • Aus Gründen der Hygiene und der Schädlingsbekämpfung ist es verboten, Lebensmittel im Park zu hinterlassen.
  • Es ist verboten, Blumen zu pflücken, lose Äste oder Sträucher auszureißen oder Nägel in Bäume zu schlagen. Auch das Graben von Löchern und das Beschädigen von öffentlichem Grün ist nicht gestattet.
  • Wildes Urinieren ist nicht erlaubt.
  • In der Toilette dürfen nur Wasser und Toilettenpapier heruntergespült werden. Andere Gegenstände müssen in den entsprechenden Abfallbehältern entsorgt werden.
  • Im Zusammenhang mit der Durchführung notwendiger Wartungs- und/oder Reinigungsarbeiten am Mietobjekt gewährt der Mieter ohne Anspruch auf Entschädigung Zutritt zur Unterkunft. Vom Vermieter beauftragte Personen müssen jederzeit Zugang zu den gemieteten Räumen haben.
  • Der Mieter muss die Unterkunft sauber und aufgeräumt verlassen, d.h. das Geschirr ist abgewaschen, das Bettzeug ist abgezogen und gefaltet, die Küche und der Kühlschrank sind gereinigt und der Müllsack ist in den Container gestellt.
  • Bei unsachgemäßer Nutzung oder unsachgemäßem Verlassen der Unterkunft, insbesondere bei übermäßiger Verschmutzung, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden, und der Vermieter ist berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

(Nacht-)Ruhe und Belästigung
Die Mieter des Parks müssen sich korrekt verhalten und alles unterlassen, was nach vernünftigem Ermessen dem Vermieter oder anderen Mietern Ärger oder Belästigung bereiten könnte.

  • Zwischen 22.00 und 7.00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten, was bedeutet, dass keine lauten Gespräche, Musik oder sonstiger Lärm erlaubt sind.
  • Die Verwendung von Musik-Trägern, Musikinstrumenten und anderen Gegenständen, die eine Lärmbelästigung verursachen (können), ist nicht gestattet.
  • Öffentliche Trunkenheit ist verboten. Außerhalb der Unterkunft, außer auf der dazugehörigen Terrasse, darf der Mieter keine offenen Flaschen oder Dosen mit alkoholischen Getränken mit sich führen.

Parken

  • Das Parken ist in den dafür vorgesehenen Bereichen vorgeschrieben.
  • Das Parken auf der Straße und den Grünflächen entlang der Straße ist nicht gestattet.

Auszug aus dem Gebäude/Zugangsverweigerung
Alle Mieter und Mitmieter sind verpflichtet, die im Angebot, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in der Parkordnung enthaltenen Regeln und Vorschriften strikt einzuhalten und den Anweisungen des Personals des Vermieters in jeder Form und in jedem Zusammenhang strikt Folge zu leisten.
Dies gilt auch für die Regeln, die für die Nutzung der Einrichtungen des Parks gelten. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen und Regeln sowie bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals ist der Vermieter berechtigt, die Mieter und Mitmieter aus dem Park zu verweisen (oder verweisen zu lassen), wobei der weitere Zugang zum Park verweigert wird, ohne dass der Mieter Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung oder Ermäßigung der gezahlten oder noch zu zahlenden Mietsumme(n) hat, unbeschadet des Rechts des Vermieters, Ersatz für den durch den Verstoß verursachten Schaden zu verlangen.
Im Allgemeinen wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. In dringenden Fällen kann der Vermieter nach eigenem Ermessen davon absehen und die sofortige Entfernung und den Zugang zum Park verweigern. Im Falle eines Auszugs muss der Mieter oder Mitmieter die Unterkunft und den Park innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Meldung beim Vermieter verlassen.

Unvorhergesehene Fälle
In Fällen, die nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dieser Parkordnung geregelt sind, entscheidet das zuständige niederländische Gericht.